Die Österreichische Datenschutzbehörde widmet sich im Newsletter 4/2022 unter anderen dem Thema „Abmahnungen wegen Google Fonts“, hält fest, dass eine verbindliche Feststellung eines Verstoßes
gegen die DSGVO keinesfalls von privaten Einrichtungen oder Privatpersonen vorgenommen werden kann und gibt Empfehlungen ab.
Quelle: Newsletter 4/2022 – Österreichische Datenschutzbehörde